Windpark     
Handewitt-West

Im Windpark Handewitt-West wurden zum Jahreswechsel insgesamt sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Gesamtleistung von 29,4 Megawatt errichtet.

Sechs der sieben Windenergieanlagen haben ihren Standort in der Gemeinde Handewitt und eine Windenergieanlage steht in der Gemeinde Meyn. Diese werden jedes Jahr etwa 73 Millionen Kilowattstunden sauberen Windstrom erzeugen und liefern somit Energie weit über die Gemeindegrenzen hinaus.

An dem Projekt werden neben den Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern kurzfristig auch weitere Bürgerinnen und Bürger im Umkreis des Windparks beteiligt.

Ihre Beteiligung am Windpark

Eine Investition mit Zukunftsperspektive

Die Betreibergesellschaft Windpark Handewitt-West GmbH & Co. KG bietet allen berechtigten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit, sich in Form einer Kommanditbeteiligung an dem Windpark zu beteiligen.

Als berechtigte Anwohnerin oder Anwohner gelten Sie, sofern Sie seit dem 01.O1.2020 mit einem in einem Umkreis von ca. 2 Kilometern um die geplanten Windenergieanlagen gelegenen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Handewitt (PLZ 24983) oder der Gemeinde Meyn (PLZ 24980) gemeldet sind.

Emittentin: Windpark Handewitt-West GmbH & Co. KG

Investitionsart: Kommanditbeteiligung

Mindestbeteiligung: 1.000 €

Finanzierungsvolumen: 817.594 €

 

So funktioniert's

Ihre Beteiligung in 4 Schritten

1. Registrieren

Wenn Sie an einer Beteiligung interessiert sind, bitten wir Sie, sich zunächst über den Button „Anmelden“ auf unserer Plattform anzumelden oder neu zu registrieren. Auf diesem Weg können wir Ihre Daten erfassen. Dies ist Voraussetzung für die Bekundung Ihres Beteiligungsinteresses.

2. Beteiligungsinteresse bekunden

Nach Ihrer erfolgreichen Registrierung können Sie Ihre gewünschte Beteiligungshöhe angeben. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail von der Windpark-Gesellschaft.

3. Vertragsdokumente unterschreiben

Die Projektgesellschaft prüft nach erfolgreicher Zustellung Ihr Beteiligungsinteresse (berechtigter Anwohnerkreis, Höhe, etc.). Nach Zusage seitens der Windpark-Gesellschaft drucken Sie bitte den vorausgefüllten Vertrag sowie das Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) aus zwecks Unterschrift und senden diese im unterschriebenen Original per Post an die Windpark-Gesellschaft.

4. Investieren und profitieren

Sobald die Vertragsunterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung. Ihre gegengezeichneten Vertragsunterlagen finden Sie nun in Ihrem Online-Portfolio.

Interessensbekundung beendet

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.